Der Verein Obwaldner Wanderwege

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GESCHICHTE UND AUFGABEN

VEREIN OBWALDNER WANDERWEGE

Der Verein Obwaldner Wanderwege (OWW) trägt seit 1955 dazu bei, dass Wanderbegeisterte aus dem In- und Ausland im Wanderland Obwalden der beliebtesten und nachhaltigsten Freizeitverkehrsart frönen können. Wir wirken mit bei der Planung, bei der Anlage und beim Unterhalt sowie der Signalisation des knapp 1000 km langen attraktiven und sicher begehbaren Wanderwegnetzes. Wir pflegen das naturnahe Erlebniswandern im landschaftlich reizvollen Sarnaraa-Tal und im gebirgig malerischen Hochtal Engelberg. In der jährlich aufgelegten Wanderbroschüre bieten wir abwechslungsreiche geführte Wanderungen an.


Quelle: Urs Wallimann «60 Jahre OWW»; 2015
Bearbeitung/Ergänzung: Pius Ziegler, Leiter Geschäftsstelle; 2024


OBWALDNER WANDERWEGE 70 JAHRE „GUT UNTERWEGS“

  • Aus den Anfängen des Wanderns in Obwalden

    Im gesellschaftlichen Wandel wurde Wandern seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis heute in breiten Bevölkerungsschichten immer populärer. Wandern war und ist ein Ausdruck einer natürlichen Lebensform in einer immer mehr technisierten oder heute gar virtuellen Welt.

  • Ende 19. Jahrhundert

    Mit der Erschliessung durch bessere Strassen und vor allem durch die Brünigbahn ab 1888, die Eroberung des Pilatus mit der Pilatusbahn 1889 oder die Stansstad-Engelbergbahn ab 1898 vergrösserte sich der Zustrom Reisender. Von Anfang an waren die Kur- und Verschönerungsvereine bestrebt, den fremden Gästen einen Aufenthalt im Ort so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehörte die «Verbesserung bestehender Wege und Spaziergänge, die Neuerstellung von Wegen sowie von Alleen und Wegweisern».

    Ein erster kantonaler Verein zur Förderung des Fremdenverkehrs in Obwalden war bereits 1908 bekannt.

  • Bis in die Vierzigerjahre

    In den 1920-er Jahren entstanden ausgezeichnete Exkursionskarten, in denen erstmals flächendeckend für Obwalden Wanderrouten dargestellt worden sind. In diesen Karten war das Wanderwegnetz im Kanton schon vorgezeichnet mit «Wegen für jedermann», «Pfaden für geübtere, gangsichere Touristen» sowie «schwierigen Routen nur für ortskundige Touristen».

    1934 wurde die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege gegründet. Ihr Zweck: Das Wandern zu fördern und die bestehenden Wanderwege einheitlich zu signalisieren. Es ist zeitgleich die Geburtsstunde der gelben Wegweiser.
    LINK https://www.schweizer-wanderwege.ch/de/ueber-uns/verband

  • Behördliche Unterstützung

    Der Anstoss, die gemeinnützige Bewegung auch im Kanton Obwalden öffentlich zu unterstützen, kam von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege. Sie respektierte, dass in jedem Kanton auf verschiedene Art eine Organisation getroffen werden konnte, legte aber Wert auf eine kantonsintern koordinierte Leitung bei der Festlegung eines planmässigen Routennetzes. Der Regierungsrat beschloss deshalb 1944: «Der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege wird von behördlicher Seite die volle moralische Unterstützung gewährt.»

    Mit geführten Wanderungen machten man auf die breite Wanderbewegung aufmerksam, welche gefördert durch die SAW schweizweit entstanden war. Deren Ziele sollten 1953 auch Obwalden in Bewegung bringen. Der Regierungsrat beschloss, das Anlegen von Wanderwegen weiter zu fördern: «Die Erstellung von Gemeinde- bzw. Kantonsgrenzen übergreifenden Wanderwegmarkierungen wird zuhanden der Verkehrsvereine mit einem Kostenbeitrag unterstützt». An den Unterhalt der Wege gab es keine Beiträge.

  • 1955: Gründung der Obwaldner Interessengemeinschaft für Wanderwege

    Sie wurde von drei Seiten unmittelbar angestossen: Die Baudirektion wollte einen einzigen Ansprechpartner für die Unterstützung durch den Kanton; die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission war der Vermittlung von Natur und Kultur durch die Wanderbewegung wohlgesinnt; und die Kur- und Verkehrsvereine erachteten eine kantonale Koordination als sinnvoll. Am 29. März 1955 wurde der Verein unter dem Namen „Obwaldner Interessengemeinschaft für Wanderwege“ gegründet und er wurde zugleich eine Sektion der SAW.

  • Fuss- und Wanderwege werden zur öffentlichen Aufgabe

    Zur Förderung der Fuss- und Wanderwege wurde Art. 37quater über die Fuss- und Wanderwege in die Bundesverfassung eingefügt (Art. 88 in der neuen Bundesverfassung). Die Ausführung der Grundsätze dauerte dann aber noch bis 1985, bis das Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege die Kantone verpflichtete, für die Anlage und Erhaltung der Wanderwegnetze zu sorgen und diese in Plänen festzulegen.

    Die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege trat am 1. Januar 1990 in Kraft. Danach ist der Kanton für den kantonalen Wanderwegnetz-Richtplan zuständig. Die Anlage, der Unterhalt und die Kennzeichnung der in den behörden-verbindlichen Plänen bezeichneten Fuss- und Wanderwege wurden den Einwohnergemeinden übertragen.

  • Jahrhundertwende: Erster Wanderwegnetz-Richtplan

    Wie bereits in der Bundesverfassung vorgezeichnet, kam den „Obwaldner Wanderwegen“ im neuen öffentlich-rechtlichen Rahmen weiterhin eine mitprägende Rolle zu. Der Regierungsrat anerkannte den Verein als kantonale Fachorganisation.

    Mit der Vorbereitung des kantonalen Wanderwegnetz-Richtplans in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Baudepartement kam 1990 eine neue grosse Aufgabe auf die Obwaldner Wanderwege zu. Die Neuordnung auf Grund einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staat und Idealisten führte zur Schaffung einer technischen Kommission und den Bezirksleitern der Gemeinden. Nun wurden die Bezirksleiter die Verantwortlichen für die Infrastrukturaufgaben vor Ort und gleichzeitig wichtigstes Bindeglied zu den mit der Koordination beauftragten „Obwaldner Wanderwegen“.

    Gemäss neuer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton von 1999 übernahmen die „Obwaldner Wanderwege“ nun die Koordination von Wegebau, Unterhalt und Signalisation, die Ausbildung der Bezirksleiter, die Beratung der Gemeinden in Bezug auf die Erhaltung des Wanderwegnetzes, die Beurteilung von Baugesuchen, welche das Wanderwegnetz betreffen, sowie weitere Aufgaben der kantonalen Fachstelle, namentlich Planungsaufgaben und die periodische Überprüfung des.

    Seit 2010 wird es systematischen Qualitätsprüfungen durch die Schweizer Wanderwege unterzogen.

  • Ab 2017: Neuer Richtplan - Neusignalisation

    Besondere Freude bereitete 2017 die Genehmigung des neuen kantonalen Richtplans für das Wanderwegnetz durch den Kantonsrat, welche eine jahrelange Arbeit belohnt, aber nun auch in der Umsetzung nochmals viel Einsatz erfordert.

    Wieso eine Neusignalisation? Ein zusammenhängendes Wanderwegnetz mit attraktiven Routen bildet die Basis für den Routenplan. Wandernde nützen vermehrt auch die Internet-Publikation des signalisierten Wanderwegnetzes. Der aktuelle Stand wird jedes Jahr Ende Oktober an «swisstopo» geliefert. Diese Daten stehen den Wandernden ab April-Mai des Folgejahres digital auf map.geo.admin.ch und auf SchweizMobil sowie periodisch zur Verfügung.

    2023 war das erste Jahr nach der abgeschlossenen Neusignalisation. Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass sich Wandernde in Obwalden dank der korrekten Signalisation kaum mehr verlaufen. Allerdings beachten einige nicht alle Wegweiser-Infos, z.B. ob es ein Wander- oder ein Bergwanderweg ist und sind dann auf dem Bergwanderweg überfordert.

  • Ab 2023: Mountainbike-Strategie Obwalden

    Die Wanderwege dienen nicht nur den Wandernden. Wegbenutzer wie Reitende und Mountainbiker, die auf Wegoberflächen Spuren hinterlassen, führen zu Klagen.- Hier stellt sich die Frage: Koexistenz oder Entflechtung? «Die Schweizer Wanderwege, die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU, Swiss Cycling, SchweizMobil, der Schweizer Alpen-Club SAC, Seilbahnen Schweiz, Schweiz Tourismus und der Schweizer Tourismus-Verband treten für ein rücksichtsvolles Mit- und Nebeneinander von Wandernden und Mountainbikefahrenden ein.» Dies sieht der Vorstand der OWW auch so, mit dem Zusatz «nach Möglichkeit entflechten». LINK «Positionspapier Vorstand OWW»

    Der Regierungsrat anerkennt die Bedeutung des Mountainbikens für die Bevölkerung und den Tourismus, weiss jedoch auch um die Konflikte und unterschiedlichen Interessen, die damit verbunden sind. Die Erarbeitung einer Mountainbike-Strategie hat zum Ziel, bis 2026 einen Mountainbike-Richtplan sowie die Anpassung der Vollziehungsverordnung Fuss- und Veloverkehr vorzulegen.

  • Ausblick

    Als Wandernde wünschen wir uns, dass sich das Wandern weiterhin grösster Beliebtheit bei allen Altersgruppen der Bevölkerung und bei Touristen aus dem In- und Ausland erfreut. Wandern soll die Gesellschaft in ihrem Zusammenhalt und in ihrer Gesundheit auch künftighin als Bewegungs- und Breitensportaktivität stärken. Das Wandern verdient auch in Zukunft eine aktive Förderung im Zusammenwirken von privaten Fachorganisationen, der Tourismuswirtschaft und der öffentlichen Hand.

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